Plastische Chirurgie und Ästhetische Medizin
Korrektur der äußeren Nasenform
Bei der sogenannten "Septorhinoplastik" erfolgt operativ eine Korrektur der äußeren Nasenform. Häufig anzutreffende Formen sind Höckernase, Breitnase oder die hängende Nasenspitze. Oft ist zur Korrektur der äußeren Form auch gleichzeitig eine Begradigung der Nasenscheidewand nötig, insbesondere dann wenn gleichzeitig eine Nasenatmungsbehinderung besteht. Vor einem operativen Eingriff ist die Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse zu klären. Hierzu erhalten Sie in unserer Klinik bei der Erstvorstellung ein entsprechendes Formular und Untersuchungsunterlagen. Der stationäre Aufenthalt beträgt ca. 4 Tage. Ein äußerer Gipsverband wird für 1 Woche angelegt. Hiernach wird für eine weitere Woche eine externe Nasenschiene getragen.
Abstehende Ohrmuscheln
Dieser Eingriff bietet sich bei Kleinkindern insbesondere im Alter von 4-6 Jahren, also kurz vor der Einschulung, an, wenn die Ohrmuscheln deutlich asymmetrisch sind. Eine "Apostasis otum" (abstehende Ohrmuscheln) besteht, wenn die Ohrmuscheln im Winkel von >30° vom Kopf abstehen. Die operative Korrektur muss in der Regel in Vollnarkose erfolgen. Der stationäre Aufenthalt beträgt ca. 3 Tage. Nach dem Eingriff muss für 2 Wochen ein Verband getragen werden; hiernach für weitere 2 Wochen ein Stirnband. Die Kosten für einen derartigen Eingriff werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern der Eingriff vor dem 12. Lebensjahr erfolgt.
Gesichtsnervenlähmungen
In Abhängigkeit von der Ursache kann es bei Gesichtsnervenlähmungen zu einer kompletten Spontanheilung kommen. Tritt keine Besserung der Lähmung auf, so kann eine schwerwiegendere Lähmung vorliegen, die möglicherweise dauerhaft ist. Erst nachdem die Ursache und das tatsächliche Selbstheilungspotential des Nerven geklärt ist bzw. der Spontanverlauf abgewartet wurde, stellt sich die Frage nach der Wiederherstellung der Gesichtssymmetrie. Typischerweise sind dann 6-18 Monate seit dem Trauma bzw. der Operation vergangen. Sind inden ersten Monaten nach der Lähmung noch direkte Nervenrekonstruktionen das Mittel der Wahl, so sind nach ca. 1,5 Jahren dynamische oder statische Muskelplastiken zu diskutieren. Nicht chirurgische Behandlungsmöglichkeiten von Gesichtsnervenlähmungen sind u.a. die Krankengymnastik oder die Behandlung der sogenannten Synkinesien (unwillkürliche Mitbewegungen unterschiedlicher Gesichtsanteile nach Nervenrekonstruktion) mittels Botulinumtoxin.
An unserer Klinik besteht eine ausgedehnte Forschungseinrichtung rund um Diagnostik und Therapie von Gesichtsnervenerkrankungen. Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt „Fazialis / Gesichtsnerv“.
Botulinumtoxin und Hyaluronsäure
Die Injektion von Botulinumtoxin kann des weiteren angewandt werden zur Behandlung von Falten im Gesichtsbereich und bei der sogenannten Hyperhidrosis. Ein weiteres Medikament ist Hyaluronsäure, welche wir zur Faltenunterspritzung und zur Volumenvermehrung benutzen. Bei einem initialen ausführlichen Gespräch beraten wir Sie und besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche. Bei einem zweiten Termin erfolgt die Behandlung (Einspritzung; ggf. ambulante Operation). Bei einem dritten Termin wird das Behandlungsergebnis mit Ihnen besprochen. Bei Interesse an einer Botulinumtoxin-Behandlung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.

