Knochenverankerte Hörgeräte

Bei Störungen der Schallweiterleitung und Fehlbildungen des äußeren Gehörgangs

Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten oder kombinierten Schwerhörigkeiten bieten knochenverankerte Hörsysteme (z.B. das BAHA - bone anchored hearing aid - oder die Bonebridge) eine einfache, zweckmäßige und sichere Möglichkeit der Hörverbesserung.

Indikationen

  • Schallleitungsschwerhörigkeiten oder kombinierte Hörstörungen mit einer Hörschwelle für Knochenleitung von 45 dB
  • Versorgung mit konventionellen Hörgeräten nicht möglich. Hörverbesserung durch Mikrochirurgie des Mittelohres nicht möglich
  • Ein- oder beidseitige Ohratresie (mit oder ohne Mikrotie): bei beidseitiger angeborener Ohratresie werden die Patienten bis zum 2. Lebensjahr mit einem BAHA-Kopfband versorgt, später kann ein knochenverstärktes Hörgerät implantiert werden.
  • Einseitige Taubheit. Dabei wird der Schall über die Knochenleitung (vgl. oben) direkt auf das gesunde Ohr übertragen. Der Patient hat jedoch den Eindruck, er höre auf dem tauben Ohr und kann dadurch seine Gesprächspartner auf dem "tauben" Ohr wieder hören (Cross-Versorgung).