Wann ist ein CI sinnvoll?

Ein Cochlea-Implantat (CI) kann stark schwerhörigen bzw. tauben Patienten das Hören ermöglichen. Sogar taub geborene Kinder können durch ein CI hören lernen. Gerade bei gehörlos geborenen Kindern ist eine möglichst frühzeitige CI-Versorgung dringend geboten, da die Hör- und Lautsprachentwicklung besonders in den sensiblen Phasen der ersten Lebensjahre nur auf der Basis einer ausreichenden Hörfähigkeit möglich ist. Erwachsene, die im Laufe ihres Lebens ertaubt sind, können durch das CI „zurück zum Hören“ kommen. Das CI ist damit eine einmalige technologische Errungenschaft der Medizin, mit dem erstmalig ein menschliches Sinnesorgan vollständig ersetzt werden kann.

Als wesentliche Voraussetzungen für ein CI gelten im Allgemeinen:

  • die (zumeist beidseits) hochgradige Schwerhörigkeit bzw. Taubheit
  • kein ausreichender Nutzen von optimal angepassten Hörgeräten
  • funktionsfähiger Hörnerv
  • Motivation und Bereitschaft zur regelmäßigen Nachsorge

Um die Frage zu klären, ob für einen Patienten ein CI eine sinnvolle Behandlung darstellt, sind neben der klinischen Befunderhebung weiterführende Untersuchungen notwendig. Patienten, die zwar stark schwerhörig sind, aber noch nicht funktionell ertaubt sind, können mit anderen Hörimplantaten versorgt werden. Insbesondere für Patienten, die zwar einen Nutzen von einem Hörgerät haben, dieses jedoch aufgrund von Ohrerkrankungen (z.B. ständige Gehörgangsentzündungen / Ohrenlaufen) nicht regelrecht tragen können, kommen hier sogenannte implantierbare Hörgeräte in Frage.

Voruntersuchungen

Die Voruntersuchung umfasst die ausführliche medizinische, audiologische und pädagogische Befunderhebung. Die Implantation wird stationär unter Vollnarkose durchgeführt. Schon während der Operation wird die Funktionsfähigkeit des Implantates und der Hörnerven überprüft. Der Krankenhausaufenthalt dauert nach komplikationslosem Verlauf ca. eine Woche.

Durch den Einsatz einer elektronischen Hörhilfe, dem Cochlea-Implant (CI), kann ertaubten Patienten das Hören und damit die Teilnahme an der in unserer Gesellschaft so wichtigen lautsprachlichen Kommunikation wieder ermöglicht werden. Gerade bei gehörlos geborenen Kindern ist eine möglichst frühzeitige CI-Versorgung dringend geboten, da die Hör- und Lautsprachentwicklung besonders in den sensiblen Phasen der ersten Lebensjahre nur auf der Basis einer ausreichenden Hörfähigkeit möglich ist.

Die wesentlichen Vorraussetzungen für eine erfolgreiche (Re-)Habilitation CI-versorgter Kindern sind die Motivation der Patienten und Angehörigen, ein lautsprachliches Umfeld und die Bereitschaft zur langjährigen Nachsorge in einem CI-Zentrum, die eine intensive Hör- und Spracherziehung über einen Zeitraum von 2-3 Jahren beinhaltet. Unter dieser Vorraussetzung geling bei einem hohen Prozentsatz der versorgten Kinder eine Integration in den Regelbereich.