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Implantierbare Hörgeräte
Wenn konventionelle externe Hörgeräte nicht getragen werden können
Die Akzeptant von konventionellen, also in den äußeren Gehörgang eingesetzten Hörgeräten, wird durch unerwünschte Wirkungen deutlich herabgesetzt. So fühlen sich manche Patienten beeinträchtigt durch die Stigmatisierung durch das kosmetisch störende Hörgerät, klagen über einen unbefriedigenden Höreindruck durch Klangverzerrung und Rückkopplung und nehmen den Verschluss des Gehörganges oder wiederholte Gehörgangsentzündungen als sehr unangenehm wahr.
Bei manchen dieser Patienten können aktive Mittelohrimplantate (implantierbares Hörgerät) eine Lösung sein. Hier wird das Hörgerät im Rahmen einer Operation vollständig oder teilweise in das Ohr implantiert. Nicht jeder Hörgeräte-Träger ist jedoch für eine derartige Operation geeignet. Eine Vorstellung in unserer Poliklinik kann dabei helfen zu klären, ob ein Patient für einen entsprechenden Eingriff in Frage kommt.
Implantierbare Hörgeräte im Mittelohr werden bei Innenohrschwerhörigkeit oder auch kombinierten Schwerhörigkeiten eingesetzt, welche durch ein konventionelles akustisches Hörgerät nicht befriedigend ausgeglichen werden können. An unserer Klinik wird hierzu erfolgreich mit der Vibrant Soundbridge gearbeitet. Der Vorteil dieses Systems liegt darin, dass der natürliche Weg des Schalls über den Gehörgang und das Trommelfell freibleibt und der Schall durch eine Verstärkung an den Gehörknöchelchen des Mittelohres zum Innenohr weitergeleitet wird. Es resultiert eine natürlichere Klangqualität ohne störende Rückkopplungseffekte. Das einzige äußerlich befestigte Teil ist der schallaufnehmende Audioprozessor, der oberhalb des Ohres unter den Haaren magnetisch an der Kopfhaut haftet und jederzeit abgenommen werden kann.