Radikalhöhlenoperation

Verkleinerung großer Höhlen mit körpereigenem Material

Bei der Anlage einer Radikalhöhle wird im Rahmen einer Ohroperation die hintere Gehörgangswand entfernt. Gründe hierzu sind oftmals ausgedehnte Cholesteatome, wobei die Operation an sich ähnlich wie bei der Cholesteatom-Operation zunächst die Entfernung sämtlichen entzündeten und zerstörten  Gewebes und anschließend potentiell den erneuten Aufbau des Gehörs beinhaltet. Besteht nach Anlage einer Radikalhöhle ein Missverhältnis zwischen Gehörgangseingang und der dahinter befindlichen Höhle, so kann es zu wiederkehrenden Entzündungen und chronischem Ohrenlaufen kommen. Die Lösung kann in einer Operation bestehen, bei der die zuvor angelegte Radikalhöhle wieder verkleinert wird. Die Operation kann mit einer Tympanoplastik und Hörverbessernden Operation kombiniert werden.