Neugeborenen-Hörscreening

Seit 2009 hat jedes Neugeborene in Deutschland ein Anrecht auf eine Hörscreening-Untersuchung. An der Uniklinik Köln wird bereits seit 1984 ein Hörscreening für Neugeborene angeboten.

Beim Hörscreening wird durch objektive Hörprüfverfahren das Gehör des Babys überprüft. Die Messungen können am Besten am schlafenden Kind durchgeführt werden und sind für das Neugeborene nicht belastend und völlig schmerzlos.

Sollte das Neugeborenen-Hörscreening einen auffälligen Befund ergeben, so erfolgen weitere pädaudiologische Untersuchungen. Wird hierdurch eine Hörstörung diagnostiziert, so wird das Kind in einem interdisziplinären Team betreut, um eine maßgeschneiderte Therapie und Rehabilitation für das Kind festzulegen.

Im Jahr 2007 wurde an der HNO-Klinik der Uniklinik Köln das Hörscreening-Zentrum Nordrhein gegründet. Hier erfolgte die Koordination von Einrichtungen, die im Bereich Nordrhein ein Neugeborenen-Hörscreening beziehungsweise die Nachuntersuchungen durchführen.

Terminvereinbarung

Telefon +49 221 478-89125
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Fragebogen
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Für die Vorstellung benötigen Sie einen Versichertennachweis sowie einen Überweisungsschein an das „SPZ Uniklinik“ von Ihrem Kinder- und Jugendarzt.

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